105 Vgl. USIS III, S. 57 ff.; USIS IV, S. 57 ff. 106 Vgl. Ziff. IV/2/b hiernach. 107 Ob ein Anlass zu einer bundesweiten Regelung besteht, ist am Ende eine politische Entscheidung und sollte darum auch auf politischem Weg – also mittels Änderung der verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung – entschieden werden. Als Beispiel für das Bestreben nach einer bundesweiten Zuständigkeit im Bereich der Sicherheit ausserhalb einer expliziten Verfassungsnorm vgl. die Diskussion rund um Massnahmen gegen gefährliche Hunde: Mo. 06.3062 Freisin- nig-demokratische Fraktion (RL), Gefährliche Hunde. Verantwortung ist der beste Schutz;