Die genaue Abgrenzung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bereitet allerdings zuweilen Schwierigkeiten und ist Gegenstand der politischen Auseinandersetzung: So besteht Uneinigkeit darüber, wie weit die Armee zur Wahrung der inneren Sicherheit herangezogen werden darf102. Ein Einsatz im Rahmen des Ordnungsdienstes oder als Assistenzdienst in besonderen Lagen ist verfassungsrechtlich unbedenklich103. Die Übernahme von ständigen Polizeiaufgaben erscheint dagegen heikler. Soweit Truppen zum Schutz von Botschaften eingesetzt werden, kann die Zuständigkeit des Bundes aus seinen völkerrechtlichen Schutzpflichten abgeleitet werden104.