Der Bund befasst sich auch und zunehmend mit innerer Sicherheit89. Mit den Bundespolizeibehör- den90 verfolgt er Straftaten, die nach Ansicht des Gesetzgebers91 auf Bundesebene bekämpft werden müssen (z.B. Geldfälschung nach Art. 240 StGB, kantonsübergreifendes organisiertes Verbrechen nach Art. 260ter StGB). Mit den Staatsschutzorganen schützt er sich vor gewalttätigem Extremismus und Terrorismus92. Im Übrigen koordiniert er die Polizeianstrengungen der Kantone93. Er schützt seine eigenen Personen und Einrichtungen94. Und er stellt schliesslich die Zusammenarbeit mit dem Ausland sicher95.