Diese letzte Aussage ist indessen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Gleich, wie die verschiedenen Interessen der Bundesverfassung gegenläufig sein können, konkurrieren sämtliche Aufgaben des Bundes um ihren Anteil an den verfügbaren Ressourcen. Eine Priorisierung aufgrund politischer Entscheidungen liegt in der Natur der Sache und ist aus finanz- und realpolitischen Gründen notwendig73. Insbesondere bestehen auch ein Interesse an einem ausgeglichenen Bundeshaushalt und ein politisches Interesse an einer Beschränkung der Staatsquote. Solange die von der Verfassung erteilten Aufträge erfüllt werden können, ist dagegen nichts einzuwenden.