VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 26 Gutachten Für einen Verfassungsauftrag müssen – drittens – die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Es ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zulässig, dass ein Verfassungsauftrag auf dem Umweg über die Ressourcenzuteilung faktisch vereitelt wird. Einer Priorisierung der verfügbaren Mittel sind damit Grenzen gesetzt (Verbot des sog. Kaputtsparens)72.