Der rechtspolitischen und politischen Beliebigkeit sind jedoch in der Umsetzung eines Verfassungsauftrags Grenzen gesetzt. Der Verfassungsauftrag ist – erstens – so zu erfüllen, wie er vom Verfassungsgeber erteilt worden ist. Eine pro-forma Umsetzung, die einer zwingenden Auslegung widerspricht, stellt ebenfalls eine Verletzung der Verfassung dar70. Die Umsetzung eines Verfassungsauftrags begnügt sich aber nicht mit der Schaffung einschlägiger Ausführungsbestimmungen. Diese Bestimmungen müssen – zweitens – von den Behörden auch umgesetzt werden. Ein Verfassungsauftrag bezieht sich auf ein Ergebnis; seine Erfüllung wird auch an diesem gemessen71.