Die Verfassung bildet die höchste Rechtsquelle im Bundesstaat66. Der Bund muss ihre Vorgaben umsetzen, auch wenn diese nicht von den aktuellen politischen Mehrheiten getragen werden. Verfassungsaufträge richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber. Dieser ist gehalten, den Auftrag umzusetzen und die Aufgabennorm zu konkretisieren. Zu diesem Zweck erlässt er Ausführungsgesetze. In Umsetzung dieser Gesetze verwirklichen der Bundesrat und die übrigen Recht anwendenden Behörden sodann den Auftrag.