Die Punktualität der Aufgabennormen kommt mitunter davon, dass die Rechtsetzung im politischen Prozess erfolgt. Eine gemeinsame Stossrichtung ist nicht durchwegs erkennbar; die einzelne Verfassungsänderung ist abhängig von der momentanen politischen Lage. Die Verfassung bildet daher den Widerstreit politischer Anliegen ab. Ihre Normen können sich entgegenstehende Interessen verfolgen. Es ist am Gesetzgeber, den Ausgleich zwischen verschiedenen konkurrierenden Verfassungsaufträgen zu schaffen.