Häufiger erscheinen Zuständigkeitsnormen jedoch als verpflichtende Aufträge. Sie sind in der Bundesverfassung nicht einheitlich formuliert. Wendungen wie „Der Bund erlässt Vorschriften über …“, „… sorgt für …“ oder „… stellt sicher …“ deuten auf einen verpflichtenden Auftrag. Als solche sind sie von Bundesversammlung und Bundesrat umzusetzen. b) Auslegung Die Frage nach der Umsetzung eines Verfassungsauftrags kann jedoch nicht beantwortet werden, ohne die konkrete Norm auszulegen und dabei einige Besonderheiten der Verfassungsauslegung zu berücksichtigen.