Es kann vorweggenommen werden: Das Heereswesen gilt nach diesen Kriterien als ausschliessliche und umfassende Kompetenz57. Eine andere Unterscheidung betrachtet die Untergrenze einer Aufgabennorm. Zwar weist die Literatur auf den Unterschied zwischen Ermächtigungen und Aufträgen hin, misst dem Unterschied aber nur geringe praktische Bedeutung zu58. Eine Ermächtigung erscheint in der Bundesverfassung als „kann“-Formulierung. Als Beispiel kann Art. 71 BV herangezogen werden: „Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern.“ Ermächtigungen stellen die Ausnahme dar und sind als solche aufgrund ihres Wortlautes erkennbar.