der Ebene des Bundes ist eine Aufgabennorm demzufolge eine Verfassungsbestimmung, die eine Aufgabe dem Bund zur Erfüllung zuweist. Die Aufgabennormen der Bundesverfassung werden gemeinhin unterschieden nach ihrer Wirkung gegenüber dem kantonalen Recht in konkurrierende, ausschliessliche und parallele Kompeten- zen55. Eine zweite Unterscheidung erfolgt nach der Intensität der Aufgabenerfüllung: je nachdem verfügt der Bund über eine umfassende Kompetenz, eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz oder eine fragmentarische Kompetenz56. Mit diesen Kriterien wird jeweils die Obergrenze der Bundeszuständigkeit definiert. Es kann vorweggenommen werden: