In diesem Zusammenhang sind die Aufgaben der Armee (nachfolgend 3.) und die übrigen armeerelevanten Normen der Bundesverfassung (nachfolgend 2.) auszuleuchten. Zunächst aber geht es darum, in allgemeiner Weise zu ergründen, was die Bedeutung und Bindungswirkung einer Aufgabenbestimmung der Bundesverfassung ist. 1. Aufgabennormen der Bundesverfassung