Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, der Armee einen Ausgabenplafonds für die Jahre 2009 – 2011 zu garantieren. Ein neuer Art. 4a Abs. 4bis des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes51 würde lauten: „Der Ausgabenplafonds für die Armee in den Jahren 2009–2011beträgt 12,285 Milliarden Franken.“ Er soll ermöglichen, dass die Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 gestützt auf klare finanzielle Vorgaben erfolgen kann. Der Ausgabenplafonds ist Teil der rechtlichen Anpassungen zu dessen Umsetzung.