Eine Besonderheit betrifft die Rüstung. Armeematerial, das erstmals beschafft wird, Armeematerial, dessen Typenwahl mit präjudizierenden oder anderen bedeutenden Folgewirkungen verbunden ist, und Vorhaben, die den finanziellen Rahmen des jährlichen Budgets für die persönliche Ausrüstung und den Erneuerungsbedarf überschreiten, sind Gegenstand des Rüstungsprogramms47. Der Bundesrat unterbreitet dieses jährlich zusammen mit einer Botschaft der Bundesversammlung. Der Beschluss der Räte über das Rüstungsprogramm mündet in einem Verpflichtungskredit. Mittels besonderer Botschaft dem Parlament zu unterbreiten sind ferner Ausgaben im Immobilienbe- reich48.