39 Die VOA regelt den Bestand, die Struktur und die Grade der Armee (Art. 1). Die Struktur geht allerdings nicht aus der in der SR veröffentlichten Fassung hervor, sondern ist im nicht publizierten Anhang geregelt. 40 Der Chef VBS regelt in der VOA-VBS die Gliederung der Truppenkörper der Formationen inkl. Sollbestandstabellen. Die Einzelheiten befinden sich wiederum in den nicht veröffentlichten Anhängen. 41 Organisation der Truppenkörper und Formationen (OTF), Reglement 52.1.