3. Finanzhaushalt In allen Diskussionen rund um die Aufträge und Organisation der Armee nehmen die Ressourcen eine besondere Stellung ein. Die Finanzordnung ist denn auch eine wichtige Rahmenbedingung zur Erfüllung der Aufgaben der Armee. Es seien darum die wichtigsten Mechanismen der Ressourcenzuteilung rekapituliert. a) Zuständigkeiten Die Finanzen fallen gemäss Art. 167 BV in die primäre Zuständigkeit des Parlaments42: „Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die