c) Umsetzung auf Verordnungsstufe Die Vorgaben der AO werden vom Bundesrat auf Verordnungsstufe umgesetzt. Es sind dies die VOA39 und die VOA-VBS40, welche die Organisation der Armee bis ins Detail regeln. Die eigentliche Gliederung geht aus den Anhängen hervor, die allerdings nicht in der AS veröffentlicht sind. Innerhalb der Armee wird gestützt auf diese Vorgaben die Organisation der Truppenkörper und Formationen (OTF) festgelegt41. Sie enthält die genaue Zuteilung von Angehörigen der Armee pro Truppenkörper bzw. Formation.