Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Entwicklungsschritt 2008/11 geprüft, in wieweit die sicherheitspolitische Lagebeurteilung gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000 weiterhin gültig ist14. Damit hat er im Vorfeld geäusserten Bedenken Rechnung getragen, die Veränderungen, vor allem der Bedrohungslage, erforderten einen neuen Sicherheitspolitischen Bericht und/oder ein neues Armeeleitbild. Im Wesentlichen gelangt der Bundesrat zur Ansicht, die Aussagen des Sicherheitspolitischen Berichts 2000 seien weiterhin gültig, und es genüge, vereinzelte Kurskorrekturen vor- zunehmen15.