Ein besonderer Fokus ist – in einem dritten Teil (III.) – dem Verteidigungsauftrag gewidmet. Dieser ist Kernpunkt geäusserter Kritik. Die Auslegung der Verfassungsbestimmung und der Versuch einer Definition des verfassungsmässigen Verteidigungsbegriffes führen hin zu verfassungsrechtlichen Richtlinien zur Erfüllung des Verteidigungsauftrags.