VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 15 Gutachten Grundsätze der Armeeorganisation sowie ein Einbezug der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Finanzhaushalt. Sodann werden die – in einem zweiten Teil (II.) – verfassungsmässigen Aufgaben der Armee betrachtet. Im Kontext weiterer armeerelevanter Verfassungsbestimmungen wird Art. 58 BV ausgelegt. Zuvor wird untersucht, welche Bindungswirkung ein Verfassungsauftrag generell zeitigen kann.