rung und für subsidiäre Einsätze vorgesehen sind, verbunden mit einem Aufwuchskonzept, verfassungs- und gesetzeskonform? c) Welche Vorgaben sind für ein solches Aufwuchskonzept aus rechtlicher Sicht einzuhalten? 3. Situierung und Abgrenzung Das vorliegende Gutachten befasst sich primär mit dem Verfassungsrecht. Es geht darum, die mit dem Entwicklungsschritt 2008/11 einhergehenden Rechtsetzungsprojekte auf ihre Verfassungsmässigkeit hin zu überprüfen. Die Gesetzeskonformität einzelner Bestimmungen wird nur am Rande von Bedeutung sein. Ebenso wenig kann und soll das Gutachten sicherheitspolitische oder militärische Aussagen machen.