Im Rahmen der Beantwortung dieser Frage sind folgende Teilfragen zu beantworten: a) Welchen Spielraum haben die zuständigen Behörden (Parlament, Bundesrat) bei der Wahl der militärischen Mittel für die Umsetzung des verfassungs- und gesetzmässigen Auftrags nach Artikel 58 Absatz 2 BV bzw. Artikel 1 MG? b) Ist die vom Bundesrat mit Botschaft vom 31. Mai 2006 vorgeschlagene Revision der Armeeorganisation, enthaltend u.a. eine Reduktion der primär auf die Abwehr eines militärischen Angriffs ausgerichteten Mittel zugunsten einer Verstärkung der Verbände, die für die Raumsiche-