Einleitung 1. Ausgangslage Der Bundesrat hat mit Botschaft vom 31. Mai 2006 eine Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) und eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes vorgeschlagen1. Diese Rechtsetzungsvorhaben dienen der rechtlichen Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee.