{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2007-02-26", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_150000041_2007-02-26.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000041.pdf?ID=150000041", "Checksum": "63a6727d68487b3a960742d3e001e3c4"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000041"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 26.02.2007 150000041"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:45", "Checksum": "ca981b033ef44958abcf733265228135", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041\n\nKompetenz zur Abwehr eines konventionellen Angriffs erhalten bedeutet gemäss der bundesrätlichen Botschaft, über das „savoir-faire“ zu verfügen, auch in Zukunft den Kampf mit schweren Mitteln führen zu können. Die Botschaft verweist an dieser Stelle auf die Übereinstimmung von „sa-\nvoir-faire“ und Kernkompetenz238 und bezeichnet mit Kernkompetenz jenes „Aktionsgebiet der Armee, in welchem diese eine entscheidende Dimension in Bezug auf die anderen Instrumente der\nSicherheitspolitik einnimmt. …“239 Diese Gleichsetzung ist nicht ganz verständlich. Es leuchtet zwar\nein, dass die Raumsicherung und die Verteidigung jene Leistungen der Sicherheitspolitik sind, die\nausschliesslich von der Armee erbracht werden können. Es überzeugt auch, dass die Armee diese\nFähigkeiten erhalten muss. Die Begriffe beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Fragen und\nkönnen daher nicht gleichgesetzt werden.\n\nEine Begriffsklärung der Verteidigungskompetenz ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Immerhin\nsoviel: Es geht darum, das militärische Denken und Handeln weiterhin zu schulen. Aus diesem\nGrund wird primär das Gefecht der verbundenen Waffen, allenfalls der teilstreitkräfteübergreifende\n\n357 ff.\n238\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6222.\n239\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6222.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 59\nGutachten\n\nEinsatz geschult. Aus diesem Grund wird auch versucht, im militärischen Können möglichst vollständig zu sein240.\n\nDen Begriff des Aufwuchses definiert der Bundesrat in der Botschaft zum Entwicklungsschritt\n2008/11: Aufwuchs bedeutet eine Erhöhung des Leistungspotenzials der Armee in den Bereichen\nDoktrin, Organisation, Ausbildung, Material und Personal. Diese Definition ist der Ausgangspunkt\nfür weitere Erörterungen241.\n\nDer Begriff des Aufwuchses ist erstmals im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 erwähnt. Dort bezeichnet er die „Fähigkeit, die Präsenz, Einsatzbereitschaft, Verfügbarkeit und Durchhaltefähigkeit\nder Einsatzmittel insbesondere der Armee flexibel und zeitgerecht zu erhöhen, wenn die Lage es\nerfordert. Der Aufwuchs kann selektiv, gestaffelt oder auch in einem Zug erfolgen.“242 Der Begriff\nhat Eingang in das Armeeleitbild XXI gefunden. Die breite Bedeutung des Aufwuchsbegriffs wird\nebenfalls aufgegriffen243. Allerdings wird der Begriff oft im Zusammenhang mit der personellen\nVergrösserung der Armee jenseits der Aktivierung der Reserve verwendet244. Diese Verwendung,\ninsbesondere auf den Präsentationsfolien der Armee XXI, hat den Aufwuchsbegriff ein Stück weit\nauf diese Bedeutung reduziert. Dies hat sich auch in der parlamentarischen Beratung des Entwicklungsschrittes 2008/11 gezeigt245. Gleichwohl kann festgehalten werden, dass der Begriff seit dem\nSicherheitspolitischen Bericht konstant verwendet wird.\n\nDer Bundesrat führt aus, Aufwuchs sei in der Armee kein neues Konzept246. Tatsächlich wurde\nbereits im Rahmen der Armee 95 auf den Erdkampf der Luftwaffe, die weitreichende Luftaufklärung\noder die weitreichende Fliegerabwehr verzichtet. Diese Verzichte sind jedoch treffender als Lücke\nzu bezeichnen. Die Verlagerung ganzer Fähigkeiten in den Aufwuchs erfolgt mit System bezogen\nauf den Wiedererwerb und nicht aufgrund rüstungstechnischer Überlegungen. Fest steht jedoch,\ndass auch die Armee 95 gewisse Kompetenzen erst wieder hätte erlernen müssen.\n\nAufwuchs erfolgt sodann mit Blick auf ein Ziel. Die gegenwärtige Armee erfordert einen Aufwuchs\nauch etwa im Bereich der Informationsoperationen oder – auf tieferer Stufe – der Raketenabwehr.\nVon daher ist der Begriff des relativen Aufwuchses sachgerecht247. Allerdings ist am Ziel einer militärischen Verteidigung gegen einen konventionellen kriegerischen Angriff festzuhalten248, so dass\nder Aufwuchs zumindest in diese Richtung hin zu planen ist.\n\n240\nAls Beispiel mag die Reduktion der Fliegerabwehrabteilungen unter Beibehaltung sämtlicher drei\nWaffensysteme dienen; vgl. Botschaft ES 2008/11, BBl 2006 6226 (Abbildung 2).\n241\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6224.\n242\nSIPOL B 2000, BBl 1999 7726.\n243\nALB XXI, BBl 2002 990.\n244\nVgl. ALB XXI, BBl 2002 989, 994.\n245\nNR SCHLÜER ULRICH, AB 2006 N 1438.\n246\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6225.\n247\nSiehe auch bereits Ziff. I/c hiervor.\n248\nVgl. III/3 hiervor.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 60\nGutachten\n\nDer Aufwuchs ist schliesslich unter einem weiteren Gesichtspunkt zu betrachten: Die Faktoren\nKräfte, Raum, Zeit und Information bilden ein logisches System. Wo die Kräfte nicht ausreichen,\num ein Ziel zu erreichen, können die übrigen Faktoren adaptiert werden. Als prominentes Beispiel\ngilt der Bezug des Réduit während des zweiten Weltkriegs: Die zu geringen Kräfte gegen eine ü-\nbermächtige Bedrohung wurden auf einen engeren Raum konzentriert. Ähnliches kann zur Konzeption des Aufwuchses gesagt werden: Ziel und Raum sind definiert, während eine Reduktion der\nKräfte durch eine Ausdehnung der Zeit kompensiert wird. Besonderes Gewicht kommt dabei der\nInformation – sprich Frühwarnung – zu.\n\nb) Verfassungsrechtliche Richtlinien zur Verteidigungsfähigkeit\nDie Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats beantragte dem Rat, es sei\n„sicherzustellen, dass der Verfassungsauftrag der Verteidigung des Landes mit den vorhandenen\nMitteln, also ohne Aufwuchs, erfüllt wird. Zu diesem Problemkreis ist auch das Urteil eines externen Experten beizuziehen.“249\n\n"}