{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2007-02-26", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_150000041_2007-02-26.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000041.pdf?ID=150000041", "Checksum": "63a6727d68487b3a960742d3e001e3c4"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000041"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 26.02.2007 150000041"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:45", "Checksum": "ca981b033ef44958abcf733265228135", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041\n\n6\nPlafonierung der Armeeausgaben in den Jahren 2009–2011 auf 12,285 Milliarden Franken.\n7\nVgl. im Rahmen der Anhörung die Stellungnahmen der Schweizerischen Volkspartei, des\nSchweizerischen Unteroffiziersverbands, der Vereinigung Pro Militia, der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, von Swissmem sowie von Prof. Hans Ulrich Walder (Verfassungsmässigkeit in Frage gestellt); vgl. auch die Stellungnahmen der Schweizerischen Konferenz\nder Kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektorinnen und -direktoren sowie der Kantone UR, SZ,\nOW, SO, BS, BL, SG (Verfassungsmässigkeit angesprochen); Bericht des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport über die Anhörung zur Teilrevision der Verordnung der\nBundesversammlung über die Organisation der Armee vom 17. Mai 2006, S. 2; Beratung im Nationalrat AB 2006 N 1434 ff.; vgl. zur Kritik am Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes NR MARTI WERNER, AB 2006 N 1439.\n8\nInsbesondere NR SCHLÜER ULRICH, AB 2006 N 1438.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 15\nGutachten\n\nGrundsätze der Armeeorganisation sowie ein Einbezug der verfassungsrechtlichen Bestimmungen\nzum Finanzhaushalt.\n\nSodann werden die – in einem zweiten Teil (II.) – verfassungsmässigen Aufgaben der Armee betrachtet. Im Kontext weiterer armeerelevanter Verfassungsbestimmungen wird Art. 58 BV ausgelegt. Zuvor wird untersucht, welche Bindungswirkung ein Verfassungsauftrag generell zeitigen\nkann.\n\nEin besonderer Fokus ist – in einem dritten Teil (III.) – dem Verteidigungsauftrag gewidmet. Dieser\nist Kernpunkt geäusserter Kritik. Die Auslegung der Verfassungsbestimmung und der Versuch einer Definition des verfassungsmässigen Verteidigungsbegriffes führen hin zu verfassungsrechtlichen Richtlinien zur Erfüllung des Verteidigungsauftrags.\n\nSchliesslich geht es – in einem vierten Teil (IV.) – darum, den Entwicklungsschritt 2008/11 vor\ndiesem Hintergrund auf seine Verfassungsmässigkeit hin zu überprüfen. Ziel ist es, verfassungsrechtliche Richtlinien für dessen zwei Hauptelemente zu entwickeln, nämlich für die Verlagerung\nauf die Raumsicherung sowie für die Reduktion auf einen Verteidigungskern, verbunden mit einem\nAufwuchskonzept.\n\nI. Sicherheitspolitischer und verfassungsrechtlicher Rahmen der Armee\n1. Sicherheitspolitik\n\na) Sicherheitspolitischer Bericht 2000\nArmeeplanung und Armeeorganisation erfolgen gestützt auf die sicherheitspolitische Lagebeurteilung der zuständigen Behörden. Heute gültiges Basisdokument ist der Sicherheitspolitische Bericht\n20009. Darin analysiert der Bundesrat die strategische Situation seit dem Ende des Kalten Krieges\nim Jahr 1990. Er benennt Risiken und Chancen der sich daraus ergebenden neuen Lage, formuliert Interessen und Ziele sowie die Strategie schweizerischer Sicherheitspolitik. Daraus leitet er die\nAufträge an die verschiedenen Instrumente der Sicherheitspolitik ab.\n\nDie wichtigsten Folgerungen aus dem sicherheitspolitischen Bericht lassen sich unter dem Begriff\n„Sicherheit durch Kooperation“ zusammenfassen. Durch eine umfassende flexible Sicherheitszusammenarbeit im Inland sollen die Aktivitäten der in der Schweiz mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden und Organisationen auf einander abgestimmt werden10. Im Rahmen einer Sicherheitskooperation mit dem Ausland soll auf die zunehmend grenzüberschreitenden sicherheitspolitischen Grossrisiken geantwortet werden11.\n\n9\nSIPOL B 2000, BBl 1999 7657.\n10\nZur umfassenden flexiblen Sicherheitszusammenarbeit im Inland vgl. SIPOL B 2000, BBl 1999\n7691.\n11\nSIPOL B 2000, BBl 1999 7692.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 16\nGutachten\n\nSicherheitspolitik wird insgesamt als der Bereich jener staatlichen Aktivitäten verstanden, die der\nPrävention und Abwehr der Androhung und Anwendung von Gewalt strategischen Ausmasses\ngelten, d.h. von Gewalt, von der erhebliche Teile der Bevölkerung und des Landes betroffen werden können12.\n\nDer Sicherheitspolitische Bericht 2000 ist auf seinen Vorgänger in einem Abstand von 10 Jahren\ngefolgt. Der damalige Sicherheitspolitische Bericht 199013 konnte den Beginn der neuen Situation\ngerade erst erkennen. Der Titel lautete entsprechend: „Schweizerische Sicherheitspolitik im Wandel“.\n\nDer Bundesrat hat in der Botschaft zum Entwicklungsschritt 2008/11 geprüft, in wieweit die sicherheitspolitische Lagebeurteilung gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000 weiterhin gültig ist14.\nDamit hat er im Vorfeld geäusserten Bedenken Rechnung getragen, die Veränderungen, vor allem\nder Bedrohungslage, erforderten einen neuen Sicherheitspolitischen Bericht und/oder ein neues\nArmeeleitbild. Im Wesentlichen gelangt der Bundesrat zur Ansicht, die Aussagen des Sicherheitspolitischen Berichts 2000 seien weiterhin gültig, und es genüge, vereinzelte Kurskorrekturen vor-\nzunehmen15.\n\nb) Armee XXI\nGestützt auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 hat der Bundesrat am 24. Oktober 2002 das\nArmeeleitbild XXI zuhanden der Bundesversammlung erstellt16. Darin wird die Reform der Schweizer Armee XXI konzipiert. Die Konzeption folgt der sicherheitspolitischen Lagebeurteilung und dem\ndaraus formulierten Auftrag an die Armee gemäss dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000.\n\n"}