{"Signatur": "CH_VB_008", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2007-02-26", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_008_150000041_2007-02-26.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000041.pdf?ID=150000041", "Checksum": "63a6727d68487b3a960742d3e001e3c4"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000041"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral 26.02.2007 150000041"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale 26.02.2007 150000041"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Conseil fédéral"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Consiglio federale"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:45", "Checksum": "ca981b033ef44958abcf733265228135", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesrat 26.02.2007 150000041\n\nV. Zusammenfassende Würdigung und Beantwortung der Gutachterfragen\n1. Der Verfassungsauftrag der Armee gemäss Art. 58 Abs. 2 BV\n2. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umsetzung eines Verfassungsauftrags\n3. Inhalt des verfassungsmässigen Verteidigungsauftrags der Armee\n4. Umsetzung des verfassungsmässigen Verteidigungsauftrags der Armee\n5. Umsetzung durch den Entwicklungsschritt 2008/11 der Schweizer Armee\n6. Beantwortung der Gutachterfrage\n\nLiteratur\n\nAmtliche Veröffentlichungen\n\nAbkürzungen\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 13\nGutachten\n\nEinleitung\n1. Ausgangslage\nDer Bundesrat hat mit Botschaft vom 31. Mai 2006 eine Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) und eine Änderung des Bundesgesetzes über\nMassnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes vorgeschlagen1. Diese Rechtsetzungsvorhaben dienen der rechtlichen Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee.\n\nDer Entwicklungsschritt 2008/11 ist nach Ansicht des Bundesrates eine Folge der Veränderung der\nBedrohungslage durch den Terrorismus sowie andere neue Bedrohungsfaktoren wie natur- oder\nzivilisationsbedingte Katastrophen und beinhaltet eine Verstärkung der Verbände für die Raumsicherung und die subsidiären Einsätze, verbunden mit einer gleichzeitigen Reduktion bei den\nKampfverbänden2. Zu berücksichtigen sind dabei auch die finanziellen Einschränkungen, die für\ndie Armee aus den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 resultieren 3.\n\nDie Meinungen anlässlich der Behandlung der Botschaft in der Sicherheitspolitischen Kommission\ndes Nationalrats (SiK-N) und im Nationalrat waren kontrovers4. Die Ratslinke verlangte eine stärkere Bestandesreduktion, während für die Ratsrechte der Abbau bei den Kampfformationen zu weit\nging. Der Nationalrat lehnte schliesslich die vom Bundesrat beantragte AO-Revision in der Gesamtabstimmung vom 3. Oktober 2006 ab, während die Revision des Gesetzes über Massnahmen\nzur Verbesserung des Bundeshaushaltes gutgeheissen wurde5.\n\nIm Rahmen der Vernehmlassung sowie insbesondere im Rahmen der parlamentarischen Beratung\nin der SiK-N und im Nationalrat wurde unter anderem die Frage nach der Verfassungsmässigkeit\nder vorgelegten AO-Revision aufgeworfen.\n\nIm Hinblick auf die Sitzung der Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) vom\n25./26. Januar 2007 und die weitere Behandlung der Vorlage hat das VBS unter anderem die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen AO-Revision näher zu überprüfen. Der Chef VBS hat\nsich entschlossen, zu dieser Frage ein Expertengutachten einzuholen und hat am 30. November\n2006 einen entsprechenden Auftrag erteilt.\n\n1\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6197.\n2\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6222 ff.\n3\nBotschaft ES 2008/11, BBl 2006 6222.\n4\nAB 2006 N 1434.\n5\nDie Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes\nwurde mit 109 Ja-Stimmen gegen 64 Nein-Stimmen angenommen, AB 2006 N 1453; die Teilrevision der Armeeorganisation wurde mit 101 Nein-Stimmen gegen 73 Ja-Stimmen abgelehnt, AB\n2006 N 1460.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 14\nGutachten\n\n2. Gutachterfrage\nDie Gutachterfrage lautet: Ist der Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee verfassungskonform?\n\nIm Rahmen der Beantwortung dieser Frage sind folgende Teilfragen zu beantworten:\n\na) Welchen Spielraum haben die zuständigen Behörden (Parlament, Bundesrat) bei der Wahl der\nmilitärischen Mittel für die Umsetzung des verfassungs- und gesetzmässigen Auftrags nach\nArtikel 58 Absatz 2 BV bzw. Artikel 1 MG?\nb) Ist die vom Bundesrat mit Botschaft vom 31. Mai 2006 vorgeschlagene Revision der Armeeorganisation, enthaltend u.a. eine Reduktion der primär auf die Abwehr eines militärischen Angriffs ausgerichteten Mittel zugunsten einer Verstärkung der Verbände, die für die Raumsicherung und für subsidiäre Einsätze vorgesehen sind, verbunden mit einem Aufwuchskonzept,\nverfassungs- und gesetzeskonform?\nc) Welche Vorgaben sind für ein solches Aufwuchskonzept aus rechtlicher Sicht einzuhalten?\n\n3. Situierung und Abgrenzung\nDas vorliegende Gutachten befasst sich primär mit dem Verfassungsrecht. Es geht darum, die mit\ndem Entwicklungsschritt 2008/11 einhergehenden Rechtsetzungsprojekte auf ihre Verfassungsmässigkeit hin zu überprüfen. Die Gesetzeskonformität einzelner Bestimmungen wird nur am Rande von Bedeutung sein. Ebenso wenig kann und soll das Gutachten sicherheitspolitische oder militärische Aussagen machen.\n\nDer Fokus der Betrachtungen liegt auf der AO und nicht auf der ebenfalls in Aussicht genommenen\nÄnderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes6. Der\nGutachterauftrag ist im Wesentlichen auf erstere beschränkt, weil vor allem die Teilrevision der AO\nim Vorfeld als möglicherweise verfassungswidrig eingestuft worden ist7. Die Hauptkritik lautet, die\nReduktion der primär auf die Abwehr eines militärischen Angriffs ausgerichteten Mittel verletze den\nVerteidigungsauftrag gemäss Art. 58 Abs. 2 BV8.\n\nZu diesem Zweck ist zunächst – in einem ersten Teil (I.) – der sicherheitspolitische und verfassungsrechtliche Rahmen der Aufgaben der Armee zu skizzieren. Dazu gehören eine Übersicht\nüber die sicherheitspolitischen Mechanismen hin zu einer Revision der AO, eine Darstellung der\n\n"}