2. Synchronisierung von Jahrestranchen und Voranschlagskrediten Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen (Ziff. III.3 und IV.1) ergibt, besteht das Synchronisierungsproblem im Fall der Grundbeiträge nach dem UFG darin, dass die Jahrestranchen der Zahlungsrahmen jeweils erst in die Budgets der Folgejahre implementiert werden. Diese Anomalie scheint seit dem ersten «Beitragsjahr» zu bestehen. Wenn man sie beseitigen will, ist das eingangs geschilderte Vorgehen richtig und erfordert keine Anpassungen des geltenden Rechts.