Dass der Budgetkredit 2008 den im Zahlungsrahmen vorgesehenen (Höchst-)Betrag dermassen stark unterschritt, war zum Teil die Folge des Entlastungsprogramms 04 (vgl. Art. 4a Abs. 1bis Ziff. 3 des BG über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes, SR 611.010, in der Fassung des BG vom 17. Juni 2005, AS 2005 5427). Die Unterschreitung war also die Folge einer gesetzlichen Sparvorgabe. Doch auch etwa im Entwurf für das Budget 2011 wird anstelle der im Zahlungsrahmen für 2010 vorgesehenen 565,4 Mio Fr. (Zahlungsrahmen vom 19.9.2007, BBl 2007 7471) nur ein Betrag von 559,7 Mio Fr. vorgesehen (zur Begründung dieser Korrektur vgl. Band 2B zum Voranschlag 2011, S. 98).