Diese Darstellung war aufgrund der langjährigen Praxis an sich richtig, nur wurden die Jahrestranchen fälschlicherweise als «Beitragsjahre» bezeichnet, und es wurde übersehen, dass in den Folgejahren die Subventionen nicht nur «ausbezahlt», sondern zuerst mal – aufgrund des massgebenden Betrags im Budget – festgelegt werden. Übersehen wurde auch, dass die Zahlungsrahmen für das «externe» Subventionsverhältnis rechtlich gesehen keine Bedeutung haben (vgl. oben, Ziff. II.1 und sogleich, Ziff. IV.1). IV. Finanzhaushaltrechtliche Aspekte