ähnlich in der BFI- Botschaft vom 29. November 2002, BBl 2003 2363, S. 2409 und 2411). Diese Aussagen wurden jedoch immer mit dem Hinweis darauf illustriert, die im Zahlungsrahmen vorgesehenen Jahrestranchen würden erst im Folgejahr ausbezahlt. Diese Darstellung war aufgrund der langjährigen Praxis an sich richtig, nur wurden die Jahrestranchen fälschlicherweise als «Beitragsjahre» bezeichnet, und es wurde übersehen, dass in den Folgejahren die Subventionen nicht nur «ausbezahlt», sondern zuerst mal – aufgrund des massgebenden Betrags im Budget – festgelegt werden.