3. Folgerungen Mit Bezug auf den Gesamtbetrag fällt das Subventionssystem für die Grundbeiträge nach dem UFG unter den Subventionstypus I, mit Bezug auf die Verteilung des Gesamtbetrags unter den Typus III. Es ist insofern schon heute «gegenwartsbezogen», als der Gesamtbetrag von Jahr zu Jahr nach dem entsprechenden Voranschlagskredit festgelegt wird und die Anteile der Beitragsberechtigten an diesem Gesamtbetrag jeweils im Subventionsjahr ausbezahlt werden. «Vergangenheitsbezogen» ist nur die Bemessung dieser Anteile. Aus dieser Bemessungsregel kann nicht geschlossen werden, die Subvention werde «für» die vergangenen beiden Jahre ausgerichtet. Diesbezüglich ist die in den Sub-