2. Wie werden die Grundbeiträge ausbezahlt? Nach Artikel 13 Absatz 3 UFV werden 80 % des Jahresanteils «zu Beginn des Jahres auf Grund des errechneten Verteilschlüssels vom Vorjahr als Teilzahlung ausgerichtet». Das Verb «ausrichten» kann in diesem Zusammenhang nicht anderes bedeuten als «auszahlen». Dies legt schon die Überschrift von Artikel 13 nahe («Verteilungsrechnung und Auszahlung»). Es ist also davon auszugehen, dass die Grundbeiträge jeweils im Subventionsjahr ausbezahlt werden. Nach Ihren Auskünften ist dies tatsächlich der Fall. Der 80 %-Anteil wird zu Beginn des Jahres ausbezahlt, der Rest jeweils gegen Ende Jahr.