2. Was heisst «nachschüssiges Subventionssystem»? In verschiedenen Arbeitsdokumenten und Korrespondenzen zur vorliegenden Problematik wird immer wieder behauptet, die Ausrichtung der Grundbeiträge nach UFG folge einem «nachschüssigen» Subventionssystem, was dazu führe, dass bei einem Wechsel zu einem «gegenwartsbezogenen» Subventionssystem im Jahre X die Grundbeiträge für zwei Jahre geleistet werden müssten. Was mit dem «nachschüssigen» Subventionssystem gemeint sein soll, wird indessen nie dargelegt. Bei einer Subvention, deren Höhe nicht zum vorneherein durch einen Rechtssatz festgelegt ist (so z.B. betr. die Beförderung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften, vgl. Art.