1. Zum Verhältnis von Subventionsrecht und Finanzhaushaltrecht Ob, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen und in welcher Höhe eine Subvention ausgerichtet wird, wird durch das materielle Subventionsrecht bestimmt. Das materielle Subventionsrecht kann dabei Subventionsansprüche festlegen oder Ermessenssubventionen vorsehen. Denkbar ist auch, einen Subventionsanspruch dem Grundsatz nach vorzusehen, die Höhe der Subvention aber von einer Kreditbewilligung abhängig zu machen (Subventionsgewährung «im Rahmen der bewilligten Kredite»). In diesem Fall spricht man von einem Kreditvorbehalt.