Nach der Verabschiedung des UFG und des Zahlungsrahmens 2000–2003 wurde (bis heute [Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens]) die alte Praxis weitergeführt, nämlich dass die in den Zahlungsrahmen aufgeführten Jahrestranchen jeweils ins Budget des Folgejahres implementiert werden. II. Grundsätzliche Bemerkungen