Man solle es dem Bundesrat überlassen, «de choisir comment et à quel moment opérer cette transition». Der Antrag Randegger wurde im Nationalrat zwar gutgeheissen, fand aber nicht die Unterstützung des Ständerates und wurde dann im Differenzbereinigungsverfahren endgültig abgelehnt. Um den Bundesrat dennoch zu einem Systemwechsel im Sinn des Antrags Randegger zu bewegen, überwiesen beide Räte eine Motion der WBK-S (99.3492 Ausrichtung der Grundbeiträge). Mit dieser Motion wurde der Bundesrat zur Hauptsache beauftragt, «die gesetzlichen Grundlagen für einen Systemwechsel in der Ausrichtung der Grundbeiträge vorzulegen (gegenwartsbezogene statt nachträgliche Ausrichtung)».