Die entsprechenden Jahresanteile der Grundbeiträge [betragen:] werden in den Jahren 2000–2003 wie folgt ausbezahlt:» Zur Begründung fügte NR Randegger an, ihm sei [von nicht bekannt gegebener Seite] gesagt worden, die Jahrestranchen gemäss Zahlungsrahmen würden gar nicht im jeweiligen Budgetjahr, sondern erst im Folgejahr ausbezahlt. Diese Auskunft von unbekannter Seite widersprach jedenfalls der Darstellung in der Botschaft. Die Kommissionssprecherin konnte zum Antrag Randegger nicht Stellung nehmen, da er der Kommission nicht vorgelegen hatte. Sie wies jedoch darauf hin, dass der Antrag «mindestens eine teilweise Änderung der bestehenden Praxis bedeuten [würde], was jedoch insofern