Zwar hatte der Bundesrat den sog. Systemwechsel damals nicht explizit vorgeschlagen, doch aus der Übersichtstabelle 2 auf S. 428 der Botschaft («Zahlungskredite 2000–2003») und dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die zehnte Beitragsperiode (S. 449 der Botschaft, Beschluss E) ergibt sich, dass der Bundesrat die auf bestimmte Jahre bezogenen Frankenbeträge gemäss dem Entwurf für den Zahlungsrahmen auch für die Zahlungskredite derselben Jahre als massgebend erachtete. Dennoch scheinen hierüber Unklarheiten bestanden zu haben.