I. Zum Sachverhalt Die Fragestellung ist nicht neu. Sie wurde schon erörtert, als das Parlament den Entwurf für das neue UFG (Botschaft vom 25. November 1998, BBl 1999 297) beriet. Zwar hatte der Bundesrat den sog. Systemwechsel damals nicht explizit vorgeschlagen, doch aus der Übersichtstabelle 2 auf S. 428 der Botschaft («Zahlungskredite 2000–2003») und dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für die zehnte Beitragsperiode (S. 449 der Botschaft, Beschluss E) ergibt sich, dass der Bundesrat die auf bestimmte Jahre bezogenen Frankenbeträge gemäss dem Entwurf für den Zahlungsrahmen auch für die Zahlungskredite derselben Jahre als massgebend erachtete.