Im Entwurf für die Botschaft vom 3. Dezember 2010 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2012 (BBl 2011 757) war vorgesehen, das «nachschüssige Auszahlungssystem» für die Grundbeiträge nach dem UFG abzulösen und durch ein «gegenwartsbezogenes Auszahlungssystem» zu ersetzen. Konkret sollte dies so geschehen, dass die letzte Tranche des Zahlungsrahmens für die zwölfte Beitragsperiode (2008–2011, BBl 2007 7471, Art. 2 Abs. 2), die für das Jahr 2011 597 Mio Fr. vorsah, gemäss bisheriger Praxis im Jahr 2012 zur Auszahlung gelangte.