Regeste: 1. Ob, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen und in welcher Höhe eine Subvention ausgerichtet wird, wird durch das materielle Subventionsrecht bestimmt. Demgegenüber regelt das Finanzhaushaltrecht nicht das Verhältnis zwischen Bund und Subventionsempfänger(n), sondern das Verhältnis zwischen der Exekutive und dem Parlament als Budgetbehörde. Für jede Ausgabe (die sich aufgrund des Legalitätsprinzips auf materielles Recht stützen muss) benötigt die Exekutive einen entsprechenden Kredit (vgl. Art. 57 Abs. 2 FHG, SR 611.0). 2. Ein Zahlungsrahmen setzt für mehrere Jahre einen Höchstbetrag der Voranschlagskredite für bestimmte Aufgaben fest;