Fazit Europa Bisher kennen in Europa einzig und allein die drei Staaten Frankreich, Italien und Portugal eine direkte Vertretung ihrer Auslandbürgerinnen und -bürger im nationalen Parlament; dies aufgrund garantierter Sitze. Italien und Portugal lassen die Auslandbürger in eigenen Wahlkreisen ausserhalb des nationalen Territoriums wählen, derweil Frankreich eine indirekte Wahl seiner Auslandbürgerdeputation vorsieht. In Italien sind die Auslandbürger in beiden Kammern vertreten, in Frankreich nur im Senat; Portugal kennt ein Einkammerparlament. Kroatiens Verfassung gewährleistet ihren Bürgerinnen und Bürgern