47 Abs. 4 39: Ausübung des Stimm- 2 Als solcher (sc. l. und Wahlrechts und Wahlrechts Stimmrechts ohne ein- zweiter Satz auf und Wahlrechts Schweizer Bürger) kann er 1 Der Bund regelt das 1 Der Bund regelt das 1 Der Bund regelt das schlägige Antrag der Kommis- 1