Kt. Rechts- Inhalt grundlagen LU KV § 19 4 Der Regierungsrat und die Mitglieder des Ständerates werden nach dem Majorzver- Abs. 4 + fahren gewählt. Dabei bildet der Kanton einen einzigen Wahlkreis. § 85 Abs. 3 3 Die Wahl der Mitglieder des Ständerates findet gleichzeitig mit der Neuwahl des Nationalrates statt. UR KV Art. 21 Die Stimmberechtigten wählen: Bst. a + a. die Ständeräte; Art. 84 1