und Auslandschweizer ments/120_100.pdf 1 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich für die Ausübung ihrer politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten angemeldet haben, sind auch in Angelegenheiten des Kantons stimmberechtigt. 2 Sie üben ihr Stimmrecht in der Gemeinde aus, die sie für die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten als Stimmgemeinde gewählt haben.