Kt. Gesetzes- Inhalt Link grundlagen BE GpR Art. 7 Stimmberechtigt in kantonalen Angelegenheiten sind Ausland- http://www.sta.be.ch/ schweizerinnen und Auslandschweizer, die das 18. Altersjahr belex/d/1/141_1.html zurückgelegt haben und deren Stimmgemeinde gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer im Kanton Bern liegt, sofern sie nicht gemäss Artikel 5 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.