VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2014, Ausgabe vom 6. März 2014 37 Gutachten Bundeskanzlei Anhang I Einschlägige Bestimmungen der Bundesverfassung Art. 3 Kantone Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.