IX Schlussfolgerungen 91. Die Auftragsfrage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats läuft darauf hinaus abzuklären, ob die Bundesverfassung es zuliesse, das Wahlrecht der interessierten Auslandschweizer Stimmberechtigten auf die Bestellung des Ständerats auch gegen den Willen der Kantone und ohne ihre Mitbestimmung auszudehnen. Diese Frage ist aus folgenden Gründen zu verneinen: 92. Die Bundesverfassung steht auf dem Boden des «harten Kerns des europäischen Wahlerbes»: Zu gewährleisten ist das «allgemeine, gleiche, freie, geheime und unmittelbare Wahlrecht.»