6 hiervor); in Europa sind es nahezu 75 %. Drei Viertel aller Auslandschweizer könnten sich ins Stimmregister eintragen lassen, ein Viertel hat es bisher getan. Die Doppelbürger besitzen das Wahlrecht auch in ihrem Zweitstaat. Über 62 % der eintragsfähigen Auslandschweizer leben in Europa; dort besitzen zumindest die Doppelbürger unter ihnen das Wahlrecht im Wohnsitzstaat. So betrachtet, liefe die Verleihung des Wahlrechts auch für den Ständerat eher darauf hinaus, im internationalen Vergleich zu gestatten, was BV Art. 39 Abs. 3 im interkantonalen Vergleich gerade unterbindet, nämlich, dass ausgewählte Personenkategorien in mehr als einer Entität die politischen Rechte ausüben kön-