die Regelung der Ständeratswahl den Kantonen vorbehält, so ist dies also weder Versehen noch Relikt, sondern Teil eines umfassenden und gewollten Konzeptes: Das Zweikammersystem schweizerischen Zuschnitts konzipiert den Ständerat als Vertretung der Kantone (und insofern in historischer Perspektive Nachfolger der alteidgenössischen Tagsatzung) und den Nationalrat als gesamteidgenössische Volksvertretung. F Ergebnis